AGB

 

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P S D
Private Sicherheit und Detektei

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die P S D (Sten Grögel) ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weiterreichende Haftung wird für die P S D und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die auf Grund eines Berichtes der P S D gefasst werden. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die P S D nach pflichtgemäßem Ermessen.

Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und P S D ist – soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist – Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Allgemeinen Leistung der P S D Dienstvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die P S D mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten. Alle Berichte der P S D werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.

Die P S D unterliegt der Schweigepflicht.

Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die P S D niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die P S D unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der P S D. Der Auftraggeber kann jederzeit, die P S D nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die P S D zur Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die
P S D Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.

Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die P S D die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen. An gesetzlichen Sonn- und Feiertagen sowie für die Nachtzeit (20.00 bis 06.00 Uhr) tritt zum Stundenhonorar ein angemessener Zuschlag. Für Auslandsarbeit bleiben Sonder-Zuschläge vorbehalten.

Der Auftraggeber haftet persönlich für die Einhaltung der festgelegten Zahlungsvereinbarungen. Die Honorarvereinbarung enthält nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt einschließlich Hin- und Rückfahrt, gerechnet ab Geschäftssitz. Angefangene Stunden werden voll berechnet. Barauslagen und Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, verpflichtet sich der Auftraggeber die Erfüllungsgehilfen nicht in eigenen Auftrag anzuwerben, zu beauftragen oder in artverwandte Tätigkeiten zu integrieren.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der P S D in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.

Wird die P S D infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der P S D zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung anzurechnen.

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt. Mündliche Vertragsbedingungen können nicht getroffen werden und haben keine Gültigkeit.
Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Alle Veränderungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der P S D. Diese Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich anerkannt.

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